+ Amtsgericht Flensburg bestätigt Insolvenzplan
+ Liquidierung der Beate Uhse AG steht bevor
+ Aktien verschwinden vom Kurszettel
Das Amtsgericht Flensburg hat den Insolvenzplan der Beate Uhse AG bestätigt. Der Plan sieht vor, sämtliche Vermögensgegenstände der Beate Uhse AG auf eine neue Tochtergesellschaft zu übertragen und die Konzernmutter anschließend zu liquidieren. Mit der nun erfolgten Annahme des Plans ist das Schicksal des Unternehmens damit endgültig besiegelt.
Bereits am 07. März dieses Jahres hatte die Gesellschaft ihren Insolvenzplan vorgestellt. Dieser wurde anschließend am 04. April von der Gläubigerversammlung beschlossen und damit dem Amtsgericht zur Prüfung vorgelegt. Aus der vorgesehenen Veräußerung der Vermögensgegenstände an die neue Tochtergesellschaft sollen sowohl die Verfahrenskosten, das aufgenommene Massedarlehen, sowie eine erste Insolvenzdividende bezahlt werden. Nach heutigem Stand hält man so eine Insolvenzquote von 1,87% für möglich, was die Gläubiger nicht gerade zu Luftsprüngen veranlassen wird.
Anleihegläubiger können sich an neuer Tochtergesellschaft beteiligen
Die neue Tochtergesellschaft wurde bereits vom Beate Uhse-Investor, der Robus Capital Management Limited aus London gegründet. Diese trägt vorerst den Namen BU-NewCo B.V., wird jedoch in „be you GmbH“ umbenannt und umfirmiert. Robus Capital wurde im Rahmen eines M&A-Verfahrens als Investor angeworben und durch die Gläubigerversammlung bestätigt. Robus zeichnete sich bereits für das Massedarlehen an die Beate Uhse AG zur vorläufigen Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verantwortlich und war als Investor daher kein Überraschungskandidat. Da Robus bisher nicht als langfristiger Investor in Erscheinung getreten ist, gehen viele Beobachter davon aus, dass man sich nach der Sanierung wieder von der be you GmbH trennen wird.
Zum Aufbau und zur Finanzierung der neuen Tochtergesellschaft sind zwei Kapitalerhöhungen vorgesehen. In einem ersten Schritt soll eine Kapitalerhöhung in Höhe von 1,35 Mio. Euro durch Robus Capital Management erfolgen. In einem zweiten Schritt soll es eine weitere Kapitalerhöhung in Höhe von 450.000 Euro geben. Zu dieser Kapitalerhöhung werden jedoch ausschließlich Anleihegläubiger zugelassen.
Der Clou: Ein Bezugsrecht für diese zweite Kapitalerhöhung besteht jedoch nur dann, wenn der Anleihegläubiger auf seinen Teil an der Insolvenzdividende verzichtet. So soll eine höhere Insolvenzquote für die Rest-Gläubiger erreicht werden und die Anleihegläubiger dennoch nicht leer ausgehen. Welche Variante in welchem Fall konkret für wen interessant ist, wird nun jeder Investor – egal ob in Aktien oder in der Anleihe – für sich selbst überlegen müssen.
Privatanlegern raten wir nun jedoch unbedingt, sich über die Börse von ihren Wertpapieren zu trennen, solange diese dort noch gehandelt werden. Für die neue Tochtergesellschaft ist eine Börsennotierung vorerst weder vorgesehen noch absehbar.
R.I.P. Beate Uhse AG
In jedem Fall wird die heutige Beate Uhse AG damit aufhören zu existieren. Der Verlust der Börsenzulassung geht damit einher, sodass die Aktien kraftlos und somit unweigerlich vom Kurszettel verschwinden werden. Damit endet die große Geschichte der Beate Uhse AG, welche immer wieder für Schlagzeilen gesorgt hat – leider nur allzu selten für positive!
In Erinnerung bleiben wird auf jeden Fall die Sexualaufklärerin Beate Uhse-Rotermund, welche mit ihrem Unternehmen maßgeblich für die sexuelle Revolution ab den 60er Jahren gesorgt hat. Die aufkeimende sexuelle Freiheit wirkte wie ein Potenzmittel auf das neue Unternehmen, welches rasch wuchs und zum weltgrößten Erotik-Händler avancierte.
1999 folgte am Neuen Markt der spektakuläre Börsengang. Die Bilder von diesem Tag werden noch heute vielen der damals Beteiligten in Erinnerung sein: Leichtbekleidete Damen auf dem Frankfurter Parkett sieht man nicht alle Tage. Leider war der Börsengang jedoch auch der Startschuss für diverse Managementfehler, welche das Unternehmen in seine heutige Lage gebracht haben. Zuletzt residierte das Management nicht einmal mehr in Deutschland und entfernte sich so immer weiter von den eigenen Unternehmenswurzeln.
Ebenfalls vielen in Erinnerung bleiben werden auch die Hauptversammlungen der 2000er Jahre in Flensburg. Auch wenn es dort nicht so verrucht zugegangen sein mag, wie man hier und da immer mal lesen konnte, so bot das Unternehmen immerhin jedem Aktionär die Möglichkeit, sich einmal fest in den Armen zweier leichtbekleideter Erotik-Models fotografieren zu lassen. Die meisten dieser damals entstandenen Bilder werden längst in heimlich angelegten Fotoalben verschwunden sein, doch in Erinnerung werden diese goldenen Tage immer bleiben. Zudem gab es in einigen Jahren auch die Möglichkeit, Erotik-CDs geschenkt zu bekommen.
So bleibt auch dem SH-Investor nichts anderes übrig, als sich bei den Verantwortlichen der Beate Uhse AG, allen voran bei der verstorbenen Gründerin Beate Uhse selbst, für die tollen Zeiten zu bedanken. Die Beate Uhse war ein Unternehmen, welches sich das Prädikat „legendär“ ehrlich verdient hat.
Marke „Beate Uhse“ bleibt erhalten
Einen Wermutstropfen gibt es immerhin: Beate Uhse wird als Marke weiterhin erhalten bleiben und von der neuen be you GmbH übernommen werden. Inwieweit man von dieser Marke Gebrauch machen wird ist aktuell noch nicht absehbar. Offenbar möchte man in Zukunft vermehrt auf die Marke „be you“ setzen.
Es bleibt in jedem Fall zu hoffen, dass man mit dem neuen Konzept zum Erfolg kommt. Wir wünschen der „neuen“ Beate Uhse alles gute für diesen Weg. Und wer weiß…?! Ein Börsencomeback ist ja nie ausgeschlossen…