Joh. Friedrich Behrens kann Insolvenzquote noch nicht weiter eingrenzen

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+ Quote weiter zwischen 40% und 65% erwartet
+ Offenbar Preisabschlag bei der BeA GmbH
+ Weitere Gesellschaften kurz vor Verkauf

Vor einigen Wochen hatte sich die Joh. Friedrich Behrens AG zuletzt zu Wort gemeldet und darin die geplante Insolvenzquote zwischen 40% und 65% bekräftigt. Nun folgten weitere Details. Eine Konkretisierung der Insolvenzquote bleibt die Gesellschaft jedoch nach wie vor schuldig.

Nach wie vor keine Konkretisierung der Insolvenzquote

So heißt es auch in der jüngsten Mitteilung vom vergangenen Donnerstag lediglich, dass sich die Insolvenzquote voraussichtlich nach wie vor im angepeilten, oben genannten Rahmen bewegen werde. Weiterhin sei zudem eine erste Abschlagszahlung an die Insolvenzgläubiger der Joh. Friedrich Behrens AG zum Ende des Jahres geplant. Das sind durchaus gute Nachrichten für die Forderungsinhaber.

Neuigkeiten gibt es zudem in Bezug auf die durchgeführten, bzw. noch geplanten Verkäufe der Behrens-Tochtergesellschaften in aller Welt. Dabei geht es vor allem um die BeA GmbH, welche für 27,9 Mio. Euro an die chinesische GreatStar Industrial-Gruppe veräußert wurde oder besser gesagt: veräußert werden sollte. Denn zumindest was den Kaufpreis angeht, scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein.

BeA GmbH: Kaufpreis offenbar noch offen

So heißt es diesbezüglich in der jüngsten Unternehmensmitteilung von Behrens, dass derzeit verschiedene Bilanzansätze der BeA GmbH und der mitverkauften Tochtergesellschaften geprüft und bewertet würden. Doch offenbar ist dieser Vorgang derart komplex, dass es laut Mitteilung voraussichtlich zwei Monate dauern wird, ehe es hier zu einem abschließenden Ergebnis kommen könnte. Vorsorglich heißt es in der Unternehmensmitteilung hierzu schonmal, dass derzeit nicht davon auszugehen sei, dass es zu einer Kaufpreisreduzierung von mehr als 5% kommen wird.

Dass es jedoch zu einer Kaufpreisreduzierung kommen wird, scheint von der insolventen Joh. Friedrich Behrens AG offenbar gar nicht bestritten zu werden. Dies sind natürlich keine guten Neuigkeiten für all jene, die noch auf Gelder der Behrens AG warten, denn auch Kaufpreisreduzierungen von deutlich unter 5% dürften bereits schmerzhaft genug für die Gläubiger werden. So würde der Insolvenzmasse beispielsweise auch bei einem Abschlag von „nur“ 3% bereits eine knappe Million Euro entzogen werden.

Auslandstöchter kurz vor Verkauf

Abgesehen von den komplexen Vorgängen bei der BeA GmbH und deren Tochtergesellschaften scheint es mit den restlichen Auslandstöchtern etwas schneller – wenn auch nicht unbedingt lukrativer voranzugehen. So gibt es offenbar Kaufangebote für die Tochtergesellschaften der Joh. Friedrich Behrens AG in Brasilien „BeA Brasil“ für 4,7 Mio. Brasilianische Real (ca. 750.000 Euro), in Russland „BeA RUS“ für 0,1 Mio. Euro und in Polen „BizeA Polen“ für 4,5 Mio. Euro. Summa summarum könnten diese Verkäufe somit nochmals über 5 Mio. Euro in die klamme Insolvenzkasse spülen.

Keine grundsätzlichen Sorgen mehr um ihre Forderungen müssen sich mittlerweile offenbar die Anleiheninhaber machen. So seien deren Forderungen durch die – nicht ganz unumstrittene – gewählte gemeinsame Vertreterin, der One Square Advisory S.à.r.l., inzwischen vollständig und fristgerecht mit einer Gesamthöhe von rund 41,7 Mio. Euro zur Insolvenztabelle angemeldet.

Weitere Mitteilungen zum Insolvenzverfahren der Joh. Friedrich Behrens AG sollen zu gegebener Zeit folgen.

2 Kommentare

  1. Hallo,

    warum steht hier kein Impressum? Wer verbirgt sich hinter SH-Investor?

    Zitat aus dem Internet: „Ein Impressum beinhaltet eine ladungsfähige Anschrift des Inhabers einer Website, damit rechtliche Ansprüche gegen diesen gerichtlich durchgesetzt werden können. Die Pflicht zur sogenannten „Anbieterkennzeichnung“ (Impressumspflicht) ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 55 RStV.“

    Mit freundlichen Grüßen
    O.

    1. Einen schönen guten Tag Herr/Frau O.,

      erstmal entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihren Kommentar erst jetzt freigeschaltet habe. Ich war ein paar Tage auf Reisen und konnte mich daher nicht um diese Seite kümmern. Hoffentlich haben Sie dafür Verständnis.

      Ein Impressumslink findet sich auf meiner Website auf jeder einzelnen Unterseite – so wie es vorgeschrieben ist. Im Falle einer Nutzung per Desktop-Rechner ist das in der rechten Seitenleiste, im Falle einer mobilen Nutzung ganz unten im Fußbereich. In beiden Fällen ist der Bereich mit der Überschrift „Rechtliche Angaben“ versehen. Viel mehr kann ich da leider auch schon gar nicht mehr tun, fürchte ich. Ich hoffe auf jeden Fall, dass Sie das Impressum nun gefunden haben. Falls nicht, hier nochmal der direkte Link:
      https://sh-investor.de/impressum/

      Mit freundlichen Grüßen
      Matthias Nissen

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