+ OLG bestätigt Lübecker Urteil weitgehend
+ Dräger zu Nachzahlung verurteilt
+ Keine Revisionszulassung
Am 29.04.2020 fiel das letztinstanzliche Urteil im langjährigen Prozess rund um die Genussscheine des Lübecker Drägerwerks. Da die Rechtslage kompliziert ist und das schriftliche Urteil dem SH-Investor derzeit noch nicht vorliegt, erfolgt an dieser Stelle vorerst nur eine Kurzberichterstattung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sofern, bzw. sobald das Urteil schriftlich vorliegt, soll ein ausführlicherer Bericht folgen.
Weiterlesen