Drägerwerk: Vorbericht zur Hauptversammlung 2019

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+ Viel Kritik der Aktionäre erwartet
+ Mini-Dividende steht zur Abstimmung
+ Neues Vergütungssystem soll gebilligt werden

Die Aktionäre des Drägerwerks finden sich am 10.05.2019 um 10:00 Uhr in der Lübecker Musik- und Kongresshalle zur alljährlichen Jahreshauptversammlung ein. An und für sich gibt es kaum einen Grund, die Dräger-Hauptversammlung in diesem Jahr zu besuchen. Ich tue es mir dennoch an. Warum? Das frage ich mich auch.

Erneut geringe Beteiligung seitens der Aktionäre erwartet
Auf der Beliebtheitsskala rangiert die alljährliche Dräger-Hauptversammlung irgendwo zwischen hartnäckigem Fußpilz und dem Erstellen der Steuerklärung. Dies spiegeln auch die seit Jahren konstant rückläufigen Besuchszahlen in der Musik- und Kongresshalle wieder. Im letzten Jahr hatten lediglich noch rund 200 Aktionäre den Weg in die „MuK“ nach Lübeck gefunden. Ohne die zahlreichen Dräger-Mitarbeiter hätte wohl eine fast schon gespenstische Atmosphäre geherrscht. Auch in diesem Jahr lautet daher wohl die große Frage, ob die Aktionäre oder die Mitarbeiter von Dräger bei der Veranstaltung in der Überzahl sein werden.

Diese geringe Beteiligung liegt neben dem mauen Service mitsamt trockener Brezeln jedoch vor allem auch an den klaren Mehrheitsverhältnissen durch die Familie Dräger, welche jede Abstimmung nach Belieben dominiert. Doch es gibt immerhin auch einige Lichtblicke. So dürfen sich die Besucher auch in diesem Jahr wieder auf die voraussichtlich bissige Rede von Dr. Dirk Unrau, dem Vertreter der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) freuen. Nicht mehr dabei sein wird in diesem Jahr jedoch der wohlbekannte SdK-Vertreter Peter Tschirner, welcher offenbar leider zwischenzeitlich verstorben ist. Der SH-Investor wird ihn auf den Hauptversammlungen vermissen. Vertreten wird Tschirner künftig offenbar durch Josef Gemmeke, welcher ebenfalls der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) angehört.

Neues System zur Vorstandsvergütung
Als einziger wirklich spannender Tagesordnungspunkt steht in diesem Jahr die Billigung eines neuen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder auf dem Plan. Das überarbeitete System wird offenbar bereits seit dem 01. Januar dieses Jahres angewendet und wird den Aktionären daher nun zur nachträglichen Billigung vorgelegt. Das alte System stammte aus dem Jahr 2015.

Um an dieser Stelle lange Ausführungen zu vermeiden, finden sie die Grundzüge des alten Vergütungssystems zu Ihrer Information in der folgenden Grafik:

Drägerwerk Vergütungssystem 2015

Zum Vergleich habe ich die Änderungen nach dem neuen System wie folgt für Sie aufbereitet:

Drägerwerk Vergütungssystem 2019

Die Aktionäre haben mit der anstehenden Abstimmung also keine Möglichkeit über die Höhe der Vergütungen abzustimmen, was einige womöglich bedauern werden. Hier soll stattdessen lediglich die Berechnung Vorstandsbezüge fixiert werden. Da sich im Großen und Ganzen nicht viel geändert hat, kann das neue System aus meiner Sicht durchaus zur Zustimmung empfohlen werden. Insbesondere die zunehmende Fokussierung auf die zukünftige Unternehmensentwicklung im neuen System ist meiner Meinung nach lobenswert.

Viel Kritik an der Unternehmensführung erwartet
Abgesehen vom neuen Vergütungssystem könnte es zudem noch spannend zu sehen sein, mit welcher Mehrheit Vorstand und Aufsichtsrat in diesem Jahr die Entlastung erteilt wird. Die Entlastung als solche dürfte angesichts der herrschenden Aktienmehrheit durch die Familie Dräger als sicher gelten. Doch nach dem katastrophalen letzten Geschäftsjahr mit mehreren Gewinnwarnungen ist die Höhe der Entlastungsmehrheit durchaus fraglich.

In jedem Fall darf erwartet werden, dass auch in diesem Jahr erneut viel Kritik aus den Aktionärsreden auf die Unternehmensführung einprasseln wird. Daran dürfte vermutlich auch das starke erste Quartal 2019 nichts ändern.

Die Tagesordnungspunkte im Einzelnen
TOP 1 – Vorlage des Jahresabschlusses 2018
Eine Abstimmung hierüber wird nicht erfolgen.

TOP 2 – Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns
Nach 46, bzw. 40 Cent Dividende im vergangenen Jahr, ist die Dividende 2019 wieder auf dem durch die Satzung garantierten Mindestniveau angekommen. Pro Vorzugsaktie sollen es demnach 19 Cent sein. Auf die Stammaktie entfallen 13 Cent. Im letzten Jahr erhielt der Dividenden-Vorschlag eine Mehrheit von lediglich 91,72%.

TOP 3 – Entlastung des Vorstands
Eine Mehrheit wird zwar erwartet, sie könnte jedoch durchaus geringer ausfallen als im vergangenen Jahr (99,72%). Nicht wenige Aktionäre werden dem Vorstand die Entlastung vermutlich verweigern.

TOP 4 – Entlastung des Aufsichtsrates
Auch für den Aufsichtsrat könnte es in diesem Jahr etwas enger werden. 2018 bekam er die Entlastung mit 98,59%.

TOP 5 – Billigung des neuen Vergütungssystems
Darlegung: – siehe oben –

TOP 6 – Wahl des Abschlussprüfers
Vorgeschlagen ist die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Hamburg. Aus meiner Sicht sind keine Gründe erkennbar PWC die Bestellung zu verweigern.

Links & Berichterstattung
Die gesamte Tagesordnung finden Sie HIER!

Das geplante Abstimmungsverhalten der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger gibt es HIER! Jenes der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz an dieser Stelle!

Der SH-Investor wird bei der Hauptversammlung in Lübeck vor Ort sein und anschließend ausführlich Bericht erstatten.

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