Eilanträge abgewiesen: 5G-Versteigerung kann kommen

Veröffentlicht von

+ VG Köln weist alle Eilanträge zurück
+ Weg für 5G-Versteigerung nun frei
+ Kein klarer Gewinner auszumachen

Die Vergabebedingungen für die 5G-Versteigerung waren und sind nach wie vor höchst umstritten. Insgesamt sind neun Klagen und vier Eilanträge gegen die Lizenzauflagen der Bundesnetzagentur vor Gericht eingegangen. Nur wenige Tage vor dem geplanten Versteigerungsbeginn gab es nun endlich eine Entscheidung.

Verwaltungsgericht weist sämtliche Eilanträge ab
So hat das Kölner Verwaltungsgericht, wie die Tagesschau berichtet, am heutigen Freitag alle vier eingegangenen Eilanträge gegen die 5G-Lizenzbestimmungen abgewiesen. Der für die kommende Woche vorgesehene Versteigerungsbeginn kann damit wider Erwarten doch noch stattfinden. Dann sollen in Mainz nach und nach die verfügbaren Frequenzspektren durch die Bundesnetzagentur höchstbietend versteigert werden.

Die heutige Niederlage für die Kläger ist jedoch nur vorläufiger Natur. So hat das Kölner Verwaltungsgericht, welches für Angelegenheiten der Bundesnetzagentur erstinstanzlich zuständig ist, lediglich die Eilanträge zurückgewiesen und somit möglichen Verzögerungen der 5G-Versteigerung eine Absage erteilt. In der eigentlichen Hauptsache ist bisher jedoch noch keine Entscheidung gefallen.

Signalwirkung für das Hauptsacheverfahren
Nichtsdestotrotz haben Entscheidungen über Eilanträge häufig auch Signalwirkung für das Verfahren in der Hauptsache. Dies gilt nicht nur in Hinblick auf die vorläufige Rechtseinschätzung des Gerichtes für ein möglicherweise folgendes Urteil. Vielmehr noch gilt dies angesichts der Tatsache, dass zwischen einem abgewiesenen Eilantrag und dem Ausgang des eigentlichen Hauptsacheverfahrens häufig bereits nicht rückgängig zu machende Fakten geschaffen werden.

Dies gilt für dann bereits vergebene Frequenzen und womöglich schon aufgestellte Funkmasten ebenso wie für zwar rechtswidrige aber eben doch wirksam durchgeführte Kapitalerhöhungen, mit denen sich derzeit beispielsweise Drägerwerk-Spezi Deutsche Balaton bei der Hyrican AG herumärgern muss. Dort hilft der Heidelberger Beteiligungsgesellschaft selbst ein positives Urteil bisher herzlich wenig.

Kein klarer Gewinner auszumachen
Etwas kurios mutet heute die Tatsache an, dass sich offenbar alle beteiligten Unternehmen und deren Aktionäre als Gewinner der vorläufigen Entscheidung in Köln sehen. So steigen die Aktienkurse sämtlicher beteiligter Unternehmen, inklusive der Freenet AG heute ausnahmslos zwischen null und drei Prozent. So verweisen Aktionäre beider Lager – Netzbetreiber und Serviceprovider – darauf, dass mit der heutigen Entscheidung vor allem die Anträge der jeweiligen Gegenseite vorläufig abgewiesen worden seien. Da dies jedoch auf beide Lager zutrifft, kann es einen echten Sieger heute kaum geben.

Während die Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefonica befürchteten, mit den vorliegenden Bedingungen könnten sie dazu verpflichtet sein, Diensteanbieter auch künftig günstig auf ihre Netze zu lassen, hatten die Serviceprovider Freenet und 1&1 Drillisch das genaue Gegenteil aus den Regelwerk herausgelesen. Freenet hatte daher seinerseits auf eine Diensteanbieterverpflichtung gedrängt und entsprechend Klage inklusive Eilantrag eingereicht. Freenet-Konkurrent 1&1 Drillisch hatte auf einen Eilantrag jedoch offenbar verzichtet.

Während man unter den beteiligten Unternehmen also keinen klaren Gewinner am heutigen Tag ausmachen kann, darf das deutsche Mobilfunknetz hingegen durchaus als Gewinner gesehen werden. Mit der Abweisung der Eilanträge kann die 5G-Versteigerung offenbar doch noch rechtzeitig starten und demzufolge auch der Netzausbau früher als zuletzt befürchtet losgehen. Vor allem die deutsche Industrie wartet bereits sehnsüchtig auf die neue Technologie. So gilt 5G vor allem für das autonome Fahren als Grundvoraussetzung. Nicht zuletzt deshalb hatte vor allem die Politik in letzter Zeit auf einen schnellen Netzausbau gedrängt.

Frequenzversteigerung spannend wie nie
In jedem Fall kann die 5G-Versteigerung damit am kommenden Dienstag starten. Das gesamte Verfahren war in den letzten Monaten mehr und mehr zum Wirtschaftskrimi geworden und ein solcher wird es vermutlich auch noch lange bleiben. Nun geht es in der kommenden Woche jedoch ersteinmal an die Beantwortung folgender offener Fragen:

Welche Unternehmen sichern sich welche Bandbreiten? Kritiker hatten bezweifelt, dass überhaupt genügend Frequenzen für vier Netzanbieter zur Versteigerung stünden. Die CEOs Vilanek (Freenet) und Dommermuth (1&1 Drillisch) widersprachen dem jedoch.
Wie viel Geld muss dafür auf den Tisch gelegt werden? Es wird erwartet, dass die Versteigerungserlöse deutlich unterhalb der legendären UMTS-Versteigerung aus dem Jahr 2000 liegen. Die Bundesregierung rechnet nach eigenen Aussagen mit Erlösen zwischen drei und fünf Milliarden Euro (UMTS: 50,8 Mrd. Euro).
Wird sich 1&1 Drillisch ernsthaft an der 5G-Versteigerung beteiligen oder behält Goldman Sachs recht? Die amerikanische Bank hatte zuletzt prophezeit, dass 1&1 Drillisch auch künftig ein Serviceprovider bleiben dürfte. Einige Marktbeobachter können sich vorstellen, dass sich 1&1 Drillisch mit seiner Beteiligung an der Versteigerung lediglich in eine bessere Verhandlungsposition bringen wollte und dies inzwischen sicher auch geschafft hat.
Ist es Ralph Dommermuth zwischenzeitlich gelungen, die von ihm geplante Netzallianz zu schmieden? Gerade diese könnte der Schlüssel zu einem raschen und wirtschaftlichen Netzausbau werden. Dommermuth plant dabei ein „kooperatives Vorgehen“ beim Ausbau. Der SH-Investor sieht darin jedoch auch so etwas wie ein Netzkartell, welches für Freenet sehr gefährlich werden könnte.

Doch mit der Versteigerung allein wird die 5G-Story vermutlich noch lange nicht auserzählt sein. So dürfte sich der Netzausbau wohl noch über Jahre und womöglich gar Jahrzehnte hinziehen und die Leistungsfähigkeit der beteiligten Unternehmen erheblich belasten. Es wird daher spannend zu sehen sein, ob sich bei 5G ähnliche Entwicklungen ergeben wie nach der UMTS-Vergabe. Damals waren selbst große Player am Markt aufgrund von zu hohen Zuschlagsgeboten und Erwartungen in Schieflage geraten. Vor allem die Freenet-Vorgängergesellschaft Mobilcom traf es hart. Sie hatte sich grob verkalkuliert und ging Pleite.

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.