+ Auch Freenet geht gegen Vergabebedingungen vor
+ Versteigerungstermin kaum noch zu halten
+ Aktie verliert heute leicht
In den vergangenen Wochen hatten bereits die drei Netzbetreiber Telefonica, Vodafone und Deutsche Telekom nacheinander Eilanträge gegen die 5G-Vergabebedingungen der Bundesnetzagentur eingereicht. Nun zog auch die am Verfahren gar nicht beteiligte Freenet AG nach. Die Motive der Kläger sind dabei jedoch ganz unterschiedlich.
Netzbetreiber kontra Serviceprovider
So sind den Netzbetreibern die geforderten Auflagen für die 5G-Vergabe deutlich zu streng. Sie befürchten, dass sie die Serviceprovider auch künftig zu äußerst günstigen Preisen auf ihre Netze lassen müssten und fürchten daher verständlicherweise um die Werthaltigkeit ihrer zu tätigen Investitionen. Ihnen schwebt stattdessen eine weitgehende Deregulierung bei der Nutzung der Mobilfunk-Infrastruktur vor bei welcher sich Serviceprovider – wenn überhaupt – nur zu sehr hohen Preise auf fremden Netzen einkaufen können.
Die Serviceprovider haben dabei freilich gänzlich gegenläufige Interessen. Sie fürchten, die Bundesnetzagentur könne künftig womöglich zu schwach in den Markt eingreifen und so einen Zugriff auf moderne Netztechnologien erschweren. Mit der geplanten Abschaltung des UMTS-Netzes und dem Auslaufen der Vereinbarungen mit der Telefonica in 2022 droht ihnen sogar ein kompletter Netz-Blackout. Nichtsdestotrotz hat 5G-Neubewerber United Internet bisher offenbar auf einen Eilantrag verzichtet. Nicht so die Freenet AG.
Auch Freenet reicht Eilantrag ein
Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes in Köln heute bestätigte, sei dort ein entsprechender Antrag durch die Freenet AG eingegangen. Zuvor hatte bereits ein Freenet-Sprecher ein derartiges Vorgehen gegenüber dem Handelsblatt bekanntgegeben. Der Eilantrag richte sich gegen „unklare Formulierungen der Bundesnetzagentur“, wie die Finanznachrichten-Agentur dpa-AFX berichtet. Des Weiteren befürchtet der Büdelsdorfer Serviceprovider, die aktuellen Regelungen könnten den künftigen Marktzutritt für Wettbewerber ohne eigenes Netz erschweren.
Mit den Eilanträgen soll erreicht werden, dass den bestehenden Klagen von Seiten des Kölner Verwaltungsgerichtes Priorität eingeräumt wird. In diesem Fall würde der rechtliche Rahmen der 5G-Versteigerung gerichtlich geklärt werden, noch bevor die bereits für die kommende Woche geplante 5G-Versteigerung über die Bühne gehen könnte. Der Start des Verfahrens ist aktuell für den 19. März vorgesehen. Dieser Termin dürfte jedoch kaum noch zu halten sein.
Mit dem bestätigten Einreichen eines Eilantrages beim Kölner Verwaltungsgericht, ist davon auszugehen, dass auch Freenet AG offenbar zum Kreise der insgesamt 9 Kläger gehört, die gegen die Bundesnetzagentur vorgehen. Dies war bisher zwar bereits gerüchteweise durchgesickert jedoch offiziell noch unbestätigt. Auch der SH-Investor hatte darüber berichtet.
Freenet-Aktie notiert leichter
Die Freenet-Aktie reagiert auf die heutige Meldung jedoch kaum. Mit einem Minus von 0,26% schließt die Aktie nur knapp unterhalb des Gesamtmarktes. Das Papier kostet momentan 19,47 € und ist damit wieder etwas teurer als zuletzt. Im vergangenen Jahr war die Freenet-Aktie stark eingebrochen und zeitweise auf unter 17 Euro gefallen.