+ Erlaubnis zum Kauf eigener Aktien geplant
+ Wie brenzlig ist die Lage in Prerow wirklich?
+ Grund für Bad Bederkesa-Verkauf unklar
Am 21. Mai 2019 um 11:00 Uhr werden sich die Aktionärinnen und Aktionäre der Regenbogen AG in der Kieler Ostseehalle (Neudeutsch: Sparkassen-Arena) zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung treffen. Erwartet wird eine wie gewohnt rasche Hauptversammlung auch wenn die Aktionäre zu einigen Punkten mitunter Informationsbedarf haben dürften.
Erwerb eigener Aktien im Fokus
Einer dieser Punkte mit Klärungsbedarf könnte Tagesordnungspunkt 6 der Einladung werden. Demnach soll die Regenbogen AG von den Aktionären dazu ermächtigt werden, bis zu 10% der eigenen Aktien kaufen und für die folgenden Zwecke verwenden zu dürfen:
I) als Akquisitionswährung für Unternehmenskäufe, Fusionen, Grundstückskäufe, etc.,
II) zur Wiederveräußerung an Anleger um im Zweifelsfall die Versorgung mit liquiden Mitteln zu sichern,
III) um Aktienoptionen von Kreditinstituten zu bedienen, die ihre Darlehen womöglich mit einem entsprechenden Bezugsrecht haben besichern lassen, bzw. dies künftig tun könnten,
IV) zur Ausgabe von Belegschaftsaktien oder
V) zur dauerhaften Herabsetzung des Grundkapitals („Aktienrückkaufprogramm“).
In den Fällen I – IV wäre man durch den Beschuss nicht erst auf eine zeit- und kostenintensive Kapitalerhöhung angewiesen. So könnten auch kurzfristige Gelegenheiten und Chancen genutzt werden. Ob es bereits konkrete Absichten zur Wahrnehmung dieses geplanten Beschlusses gibt, verrät der Vorstandsbericht zu diesem Tagesordnungspunkt indes nicht. Die Ermächtigung soll bis 2024 begrenzt werden.
Da die Familie Voßhall bei manchen Aktionären offenbar teilweise unter Kumpanei-Verdacht steht (Stichwort: Voßhall Marketing), könnten einige Anleger bei Punkt II durchaus zusammenzucken. Immerhin wäre es so theoretisch möglich der eigenen Familie zum Nachteil der Gesellschaft günstig zusätzliche Aktien zu verschaffen und so auch den eigenen Stimmrechtsanteil auf wieder über 50% zu bringen. Doch in der Vergangenheit hat sich die Familie Voßhall regelmäßig als sehr integer erwiesen, was man leider nicht über alle Aktiengesellschaften im hohen Norden lobend sagen kann. In Verbindung mit diversen Sicherungsklauseln was den Verkaufspreis der Aktien angeht kann der Tagesordnungspunkt 6 aus meiner Sicht daher auch kritischen Anlegern durchaus zur Zustimmung empfohlen werden.
Hinweis: Peinlicher Fehler! Mit den beiden Besitzanteilen von Rüdiger und Wolfgang Voßhall verfügt die Familie Voßhall natürlich auch jetzt schon längst über mehr als 50% der Stimmrechte, 55,3% um genau zu sein.
Neues aus dem Wangerland?
Ebenfalls ein Diskussionspunkt könnte die Situation rund um die Verhandlungen über den Kauf der Insel im sogenannten Wangermeer werden. Sind die Gespräche noch aktuell oder hat man sich – aus welchen Gründen auch immer – aus den Verhandlungen zurückgezogen? Da nun bereits seit rund eineinhalb Jahren keine Neuigkeiten mehr zu diesem Thema bekanntgeworden sind, gehe ich persönlich eher von einem zwischenzeitlichen Scheitern der Verhandlungen aus.
Gründe hierfür könnten sein, dass sich das Gelände qualitativ womöglich als doch nicht so hochwertig erwiesen hat, wie zuerst gedacht. Zwischenzeitlich machte das Wangermeer jedenfalls eher als Algen- und Seegrasmeer Schlagzeilen. Zudem ist auf einigen Bildern zu sehen, dass man die dortige Landschaft vielleicht doch etwas arg mit Windkraftanlagen zugepflastert hat. Auch bei Umweltschützern weckt das Wangermeer inzwischen immer mehr Begehrlichkeiten als „ökologisch wertvolle Flachwasserzone“. Und mit dem Umweltschutz hat man bei Regenbogen AG bekanntermaßen nicht nur positive Erfahrungen gemacht, was beispielsweise das Camp Prerow betrifft.
Weitere Diskussionspunkte
Apropos Prerow: Es wäre aus Anlegersicht sicherlich einmal ganz interessant die rechtlichen Details zur Situation auf dem Darß zu erfahren. Ist der Regenbogen AG im neuen Pachtvertrag eine Nutzung als Campingplatz zugesichert worden oder – wie der örtliche Nationalpark behauptet – ist dies nicht der Fall? Falls nein, wer sitzt im Endeffekt am längeren Hebel, wenn es darum geht, das Camp Prerow womöglich deutlich zu beschneiden, wie es die Parkverwaltung wünscht? Und falls es zu dieser Beschneidung kommt: Würde der Regenbogen AG dann in irgendeiner Weise Entschädigungen für den Nutzungsausfall zustehen? Eine reine Naturfläche ohne diese wirtschaftlich nutzen zu dürfen, hätte die Kieler Gesellschaft jedenfalls sicher nicht gepachtet, weshalb die Frage nach möglichen Entschädigungsansprüchen interessant werden könnte.
Bad Bederkesa: Ansonsten könnten auf der Hauptversammlung noch zusätzliche Informationen zum jüngsten Verkauf des Campingplatzes Bad Bederkesa zu erwarten sein. Beispielsweise ist aus der dazugehörigen Pressemitteilung nicht hervorgegangen, ob die Regenbogen AG mit dem Verkauf womöglich einen Bilanzgewinn erzielt hat. Auch über den tatsächlichen Grund des Verkaufes kann bisher nur spekuliert werden. Über den verlautbarten Anlass, welcher in der Pressemitteilung genannt wurde – die beiden Niederländer hätten so motiviert gewirkt – dürften die meisten Anleger hingegen nur schmunzeln.
Husum: Anleger werden sich vielleicht auch noch für die Situation in Husum interessieren. Im letzten Jahr hatte der Vorstand angekündigt, Husum zu einem Testfeld für die Digitalisierung zu machen. Unter anderem von einer vollautomatisierten Schrankenanlage war die Rede. Womöglich gibt es dort erste Erkenntnisse, die auch für andere Anlagen der Regenbogen AG interessant sein könnten. Vielleicht hat in Husum aber auch die EU-DSGVO zugeschlagen und die Nummernschilder von Gästen und Nicht-Gästen dürfen überhaupt gar nicht elektronisch erfasst werden.
Die Tagesordnungspunkte im Einzelnen
TOP 1 – Vorlage des Jahresabschlusses 2018
Der Jahresabschluss 2018 ist bereits festgestellt worden und bedarf daher keiner weiteren Zustimmung von Seiten der Aktionäre.
TOP 2 – Verwendung des Bilanzgewinns
Es wird vorgeschlagen eine Dividende in Höhe von 7 Cent pro Aktie auszuschütten. Das wäre derselbe Betrag wie im Vorjahr und entspräche einer Ausschüttungsquote von rund 25% des Jahresgewinns. Dies erscheint angesichts der weiteren Expansionspläne der Gesellschaft durchaus angemessen.
TOP 3 – Entlastung des Vorstands
Es sind keine Gründe erkennbar, Herrn Rüdiger Voßhall die Entlastung zu verweigern.
TOP 4 – Entlastung des Aufsichtsrates
Dasselbe wie für TOP 3 gilt auch für den Aufsichtsrat.
TOP 5 – Wahl des Abschlussprüfers
Vorgeschlagen ist wie im letzten Jahr die Hanseatische Mittelstands Treuhand GmbH. Es sind keine Gründe erkennbar, den Hamburgern die Bestellung zu verweigern.
TOP 6 – Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Darlegung: Siehe oben. Die Zustimmung kann empfohlen werden. Ich selbst werde dem Vorschlag jedenfalls meine Stimme geben.
Links & Berichterstattung
Die gesamte Tagesordnung finden Sie HIER! Gegenanträge dazu sind auch in diesem Jahr nicht eingegangen.
Sowohl die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, DSW, als auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, SdK, werden wie in den vorangegangenen Jahren auch diesmal nicht auf der Hauptversammlung zugegen sein.
Der SH-Investor plant jedoch in Kiel vor Ort zu sein und wird auch in diesem Jahr anschließend Bericht erstatten. Aktionären, die es mir gleichtun wollen, sei empfohlen sich bei gutem Wetter luftig anzuziehen. Im letzten Jahr war die Ostseehalle aufgrund der Sonneneinstrahlung völlig überhitzt und hatte für so manche Schweißperlen gesorgt.