+ Landgericht sagt auch zweiten Termin ab
+ Neuer Termin bereits festgelegt
+ Tatsächliches Urteil steht in den Sternen
Für den 02. April stand vor dem Lübecker Landgericht die neuerliche Urteilsverkündung im Prozess um die Dräger-Genussscheine zwischen der Deutschen Balaton AG und dem Drägerwerk an. Nicht wenige Anleger witzelten bereits, dies solle wohl ein (verspäteter) Aprilscherz werden. Doch genau so ist es gekommen.
Urteil erneut verschoben
So wurde auch der zweite Termin zur Urteilsverkündung vom Lübecker Landgericht kurzfristig abgesagt. Die Absage erfolgte erneut „aus dienstlichen Gründen“. Was das Landgericht darunter genau versteht, bleibt unklar. Schon einmal war das Urteil im Prozess um die Dräger-Genussscheine verschoben worden. Am 26. Februar hatte der Richterspruch ursprünglich erfolgen sollen. Doch der Termin wurde vom Lübecker Landgericht bereits damals „aus dienstlichen Gründen“ auf den 02. April vertagt.
Auch einen neuen, nun bereits dritten Termin hat das Landgericht inzwischen angesetzt. Dieser datiert auf den 07. Mai 2019. Ob das Urteil tatsächlich an diesem Datum fallen wird, erscheint derzeit in höchstem Maße fraglich. Pessimistische Anleger sollten vorerst lieber mit keiner Urteilsverkündung rechnen.
Ein Dank soll an dieser Stelle an Wallstreet:online-Nutzer „Lucky-hannes“ gehen, welcher netterweise auch jene Anleger mit Informationen versorgt, die nicht direkt am Prozess beteiligt sind. Vielen Dank dafür!
Keine Vor-Ort-Berichterstattung
Bitte haben Sie, liebe Leser, Verständnis dafür, dass Der SH-Investor auch zur Urteilsverkündung am 07. Mai nicht in Lübeck vor Ort sein kann. Dies resultiert zum einen daraus, dass die Termintreue am Landgericht nicht besonders hoch zu sein scheint und zum anderen aus der Tatsache, dass das Landgericht angesichts der Nachfragen des SH-Investors zuletzt nicht gerade freundlich gestimmt war. Vorsichtig formuliert: Ich bin nicht gerade mit Informationen überhäuft worden. Auch ich werde den Prozess daher leider nur aus der Ferne begleiten können. Nichtsdestotrotz dürfen Sie natürlich auch weiterhin eine Berichterstattung im Rahmen dessen erwarten was öffentlich bekannt wird.
Noch ein Hinweis an die Stammleser: Falls Sie sich auch abseits dieser ausführlichen Berichte über Neuigkeiten im Verfahren um die Dräger-Genussscheine informieren möchten, so empfehle ich Ihnen, im 6. Teil der Serie „Dräger und seine Genussscheine – Folge 6: Fazit und Ausblick“ nachzusehen. Dort finden Sie im Abschnitt „Neueste Entwicklungen“ alle aktuellen Notizen.
Sehr geehrter Herr Nissen,
der zweite Verkündungstermin war der 2.4.2019. Die Verkündungstermine sind immer auf einem Dienstag. Auch der dritte Termin ist am Dienstag, 7.5.2019.
Sollten Sie mich kontaktieren wollen, können Sie mich telefonisch erreichen unter: [aus Datenschutzgründen zensiert, M.N.]
MfG
Sehr geehrter Leser,
vielen Dank für ihre ergänzenden Hinweise! Ich werde die genannten Daten entsprechend korrigieren.
Ihre Telefonnummer habe ich entfernt, damit Sie künftig nicht etwa belästigt werden. Ich habe mir Ihre Nummer jedoch freudig notiert und werde voraussichtlich auf Ihr Angebot zurückkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Nissen