Dräger und seine Genussscheine – Folge 2: Probleme mit den Genüssen

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Das Drägerwerk sorgt mit seinen drei Genussschein-Serien immer wieder für Gesprächsstoff – nicht zuletzt deshalb, weil sich um diese Genussscheine der wohl größte laufende Gerichtsprozess aller SH-Unternehmen dreht. Der SH-Investor nimmt dies zum Anlass, um in einer neuen Serie ausführlich über die Dräger-Genussscheine zu berichten. Heute: Folge 2 – Probleme mit den Genüssen!

Nachdem die Genussscheine unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ihre Vorteile weitgehend eingebüßt haben, sorgen die ausstehenden Genusscheine beim Drägerwerk zunehmend für Belastungen.

In den Genussscheinbedingungen hatte man ihnen eine jährliche Ausschüttung in Höhe dem Zehnfachen der Vorzugsaktien-Dividende zugeschrieben. Dass sich diese Ausschüttungen auf einen hohen Gesamtbetrag summieren würden, wird der Unternehmensführung des Drägerwerks seinerzeit sicher bewusst gewesen sein. Doch neben der weiteren Unternehmensfinanzierung war bei Dräger vor allem ein anderer Aspekt wichtig: Die Kontrolle über das Unternehmen durch die Familie Dräger sollte auch künftig gesichert bleiben.

Komplexe Kapitalstruktur
Aus diesem Ziel heraus entwickelte sich die historisch gewachsene heutige Kapitalstruktur des Drägerwerks mit ihren zahlreichen Wertpapieren:
– stimmrechtslose Vorzugsaktien im Streubesitz,
– stimmrechtslose Genussscheine Serie A im Streubesitz,
– stimmrechtslose Genussscheine Serie D im Streubesitz,
– stimmrechtslose Genussscheine Serie K im Streubesitz und natürlich
– stimmberechtigte Stammaktien, überwiegend in der Hand der Familie Dräger.
Zur weiteren Interessenssicherung der Familie Dräger firmierte man 2007 zudem zur heutigen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) um.

Doch diese komplexe Kapitalstruktur war auch angesichts der hohen Ausschüttungsverpflichtungen über viele Jahre noch kein Problem, solange die Gewinne in Lübeck sprudelten und man daher in der Lage war allen Kapitalgebern vernünftige Renditen zu zahlen. Doch mit eben jener Profitabilität hat das Drägerwerk seit einigen Jahren so seine Probleme.

Und so sorgen die sehr niedrigen Dividendenvorschläge auf der Hauptversammlung alljährlich für zunehmend Diskussionsstoff. Man wolle keine höheren Dividenden beschließen, weil dadurch auch den Genussschein-Inhabern hohe Ausschüttungen gezahlt werden müssten, heißt es aus Aktionärskreisen. Aber schauen wir uns dazu einfach mal die Genussscheinbedingungen der drei Dräger-Genussschein-Serien ein wenig genauer an.

Die Genussscheinserien und ihre Eigenschaften
Serie A:
– zeitlich unlimitiert
– nicht kündbar durch den Inhaber

– kündbar durch das Drägerwerk mit 6-Monatsfrist zum Jahresende
– jährliche Ausschüttung auf dem zehnfachen Dividendenniveau der Vorzugsaktie
– Mindestausschüttung in Höhe von 1,30 Euro unabhängig vom Bilanzergebnis
Ausstehende Stückzahl: 195.245
ISIN: DE0005550651

Serie D:
Grundsätzlich gleiche Bedingungen wie Serie A, jedoch mit folgenden Unterschieden:
– ab dem 31.12.2026 alle fünf Jahre durch den Inhaber kündbar mit jeweils 5 Jahren Kündigungsfrist zum Jahresende, Preis errechnet sich durch den Mittelkurs an der Hanseatischen Wertpapierbörse
– kündbar durch das Drägerwerk mit 24-Monatsfrist zum Jahresende

– zwar beträgt auch hier die Mindestausschüttung pro Jahr 1,30 Euro, kommt es jedoch zu einem Dividendenausfall der Vorzugsaktie, so erhält auch der Genussschein-Inhaber keine Ausschüttung.
– Wird im Folgejahr wieder eine Dividende gezahlt, erhält der Genussschein-Inhaber für das ausgefallene Jahr nachträglich die Mindestausschüttung in Höhe von 1,30 Euro zuzüglich dem Zehnfachen der Vorzugsaktien-Dividende. Somit erhält der Genussscheininhaber langfristig ebenfalls seine Mindestausschüttung.
Ausstehende Stückzahl: 566.819
ISIN: DE0005550719

Serie K:
Grundsätzlich gleiche Bedingungen wie Serie A, jedoch mit folgenden Unterschieden:
– ab dem 31.12.2021 alle fünf Jahre durch den Inhaber kündbar mit jeweils 5 Jahren Kündigungsfrist zum Jahresende, Preis errechnet sich durch den Mittelkurs an der Hanseatischen Wertpapierbörse
Ausstehende Stückzahl: 69.887
ISIN: DE0005550677

Kummulierte Stückzahlen der Serien A, D und K: 831.951 Stück

Hohe Ausschüttungssummen für Genussscheine
Aufgrund der oben beschriebenen Bedingungen kommt es, dass, obwohl es rund zehnmal mehr Vorzugsaktien als insgesamt Genussscheine gibt, dennoch rund die Hälfte der jährlichen Gesamtausschüttung für Kapitalgeber (ohne Aufwendungen für Kreditzinsen) an die Genussschein-Inhaber geht. Da ist es verständlich, dass es zunehmend Forderungen gibt, die Kapitalstruktur bei Dräger „zu bereinigen“, sprich: Die Genussscheine vom Markt zu nehmen. Doch genau mit diesem Vorhaben gibt es Probleme, von welchen wir das nächste Mal berichten werden.


Dräger und seine Genussscheine – alle Folgen
Folge 1: Die goldenen Zeiten der Genussscheine
Folge 2: Probleme mit den Genüssen
Folge 3: Genussscheine loswerden – für Fortgeschrittene
Folge 4: Die Klage – Balaton vs. Dräger
Folge 5: Offene Fragen & Antworten
Folge 6: Fazit und Ausblick

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