+ Urteil im Genussschein-Prozess verschoben
+ Absage auch für Dräger überraschend
+ Neuer Termin inzwischen bekanntgegeben
Die ursprünglich für den 26.02.2019, 10:00 Uhr vor dem Landgericht Lübeck angesetzte erstinstanzliche Urteilsverkündung in der Klage Deutsche Balaton AG gegen das Drägerwerk wurde, wie aus Dräger-Unternehmenskreisen bekannt wurde, aus unbekannten Gründen kurzfristig abgesagt. Die Absage sei auf für das Drägerwerk überraschend gewesen. Ein neuer Verkündungstermin ist demnach noch nicht bekannt.
Nachtrag vom 13.03.2019: Inzwischen ist klar, dass die Absage aus „dienstlichen Gründen“ erfolgt ist. Wahrscheinlich meint das Gericht damit eine kurzfristige Erkrankung des zuständigen Justizpersonals. Genauere Angaben dürfen aus Datenschutzgründen nicht gemacht werden. Ein neuer Verkündungstermin wurde inzwischen für den 02.04.2019 angesetzt.