Drägerwerk gibt Ergebnis des Genussschein-Rückkaufs bekannt

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+ 100 Mio.-Marke eingehalten
+ Höhere Dividenden unwahrscheinlich
+ Wie es jetzt weitergehen könnte

Zu Beginn dieses Monats hatte das Lübecker Drägerwerk mit einem Rückkaufangebot aufgewartet. Die ohnehin Ende 2022 einzuziehenden Genussscheine konnten hierbei vorzeitig zurückgegeben werden. Nun hat das Drägerwerk das Ergebnis dieses Rückkaufs bekanntgegeben.

Drägerwerk zieht ein Drittel der Genussscheine ein

So wird das Drägerwerk das Rückkaufangebot für genau 184.530 der noch ausstehenden 566.819 Genussscheine der Serie D annehmen. Dies entspricht einem Anteil von rund 32,5% der aktuell noch am Markt befindlichen Genussscheine. Bei einem Rückkaufswert von 542,- Euro pro Schein ergibt sich demnach ein gesamter Rückkaufpreis von gut 100 Mio. Euro. Damit hat sich das Drägerwerk an sein im Angebot vom 01. März angegebenes Limit weitgehend gehalten.

Dies war nicht unbedingt selbstverständlich. So wurde im Laufe der Angebotsfrist durchaus spekuliert, ob das Drägerwerk nicht letztlich doch deutlich mehr Genussscheine als für lediglich 100 Mio. Euro aufkaufen würde – immerhin hatte sich das Lübecker Familienunternehmen diesen Schritt im Angebot ausdrücklich vorbehalten. Derartige Spekulationen waren dabei vor allen Dingen vor dem Hintergrund der Dividendenüberlegungen interessant, profitieren die nicht-zurückgegebenen Genussscheine doch noch ganze drei Jahre von den Jahreszahlungen – in zehnfacher Höhe im Vergleich zur Vorzugsaktie.

Dräger Hauptsitz
Ein knappes Drittel der Genussscheine des Drägerwerks, hier am Stammsitz Lübeck, wird eingezogen | © Drägerwerk AG & Co. KGaA

Strategische Dividendenüberlegungen

Die Überlegungen dahinter waren Folgende: Könnte das Drägerwerk mit dem jetzigen Angebot eine ausreichend große Menge an Genussscheinen zurückkaufen, hätte man die Aktiendividende deutlich früher als bisher geplant wieder auf ein „normales“ Maß anheben können, ohne dabei zu viel Geld durch Genussschein-Dividenden an Nicht-Aktionäre auszuschütten. Die Wahrscheinlichkeit für höhere Dividenden bereits vor dem Jahr 2024 wäre durch eine hohe Rückgabe-Quote also deutlich angestiegen.

Würde es dem Drägerwerk mit dem jetzigen Angebot jedoch nicht gelingen, ausreichend Genussscheine einzuziehen, wo wird die Dividende vermutlich noch lange auf ihrem Mindestniveau von 13, bzw. 19 Cent je Stamm-, bzw. Vorzugsaktie verharren. Aus diesen Gründen hatten einige Marktteilnehmer damit gerechnet, dass das Drägerwerk letztlich so viele Genüsse wie möglich einziehen wolle und ohne Beachtung der 100 Mio. Euro-Grenze schlicht alle angedienten Genussscheine einziehen würde. Dies hätte dem Drägerwerk eine rasche Bereinigung der Kapitalstruktur ermöglicht.

Viele Anleger waren misstrauisch

Doch mit dem heutigen Resultat ist klar: Es blieb tatsächlich bei der 100 Mio. Euro-Grenze. Vermutlich haben – wie vor rund einer Woche vom SH-Investor prognostiziert – nicht ausreichend viele Genussschein-Inhaber das Angebot akzeptiert, sodass es dem Drägerwerk schlicht nicht möglich war, die Kapitalstruktur bereits jetzt ausreichend zu bereinigen. Somit konnte sich das Management folgerichtig auch ganz arglos an seine zuvor unverbindlich benannte Höchstgrenze halten, um vielleicht auch wieder etwas Vertrauen des Kapitalmarkts aufzubauen.

Dass vom Rückkaufangebot von Seiten der Anleger vermutlich eher sparsam Gebrauch gemacht wurde, dürfte nicht zuletzt auch am teilweise offenbar tiefsitzenden Misstrauen in das Dräger-Management liegen. So vermuteten einige Anleger erneut einen noch nicht bekannten Schachzug von Dräger, mit dem man verkaufende Anleger um Rendite gebracht hätte. Insbesondere nach dem für das Drägerwerk vor dem Oberlandesgericht Schleswig tendenziell günstig ausgegangenen Genussscheinprozess, haben viele „Genüssler“ die Nase voll. Sie rechneten damit, dass das Drägerwerk insgeheim bereits mit deutlich steigenden Dividenden plant. Dies ist mit dem heutigen Tage jedoch vermutlich vom Tisch.

Oberlandesgericht Schleswig
Entschied den Genussscheinprozess tendenziell zugunsten des Drägerwerks: Das Oberlandesgericht zu Schleswig | Foto: Sven Hagge, CC BY-SA 3.0

Wie es jetzt weitergehen könnte

Damit stellt sich nunmehr die Frage, wie es in Sachen Genussscheine und Dividenden ab sofort weitergeht. Aus Sicht des SH-Investors werden die Dividenden in den kommenden Jahren vermutlich weiterhin eher niedrig bleiben. Dafür ist die heutige Rückgabequote schlicht zu gering, verbleiben doch noch über zwei Drittel aller Genussscheine am Markt. Auch das Analysehaus und Hauptversammlungsdienstleister GSC Research publizierte jüngst eine Studie, in welcher weiter mit Dividenden auf Mindestniveau kalkuliert wurde.

Deutlich spannender als bei den Dividenden dürfte es hingegen vermutlich bei den Genussscheinen weitergehen. Der SH-Investor rechnet damit, dass dies nicht der letzte Versuch des Drägerwerks gewesen sein wird, seine dringend benötigte Bereinigung der Kapitalstruktur durchzuführen. Spätestens rechtzeitig zur Hauptversammlung 2022 wird es wohlmöglich den nächsten Versuch eines vorzeitigen Rückkaufs geben. Wie großzügig dieser dann ausfallen wird, darauf darf man sehr gespannt sein.

Fazit

Auf jeden Fall bleibt Der SH-Investor bei seiner jüngst geäußerten Meinung, dass eine Rückgabe der Genussscheine für die meisten Anleger lohnenswert gewesen wäre. Gegen einen nur minimalen Zinsabschlag haben Sie ihre Papiere zu Geld machen können und verfügen nun über freies Kapital, um ihr Vermögen anderweitig anzulegen. Die jetzt noch verbliebenen Genussschein-Inhaber verfügen aus Sicht des SH-Investors nun jedoch über Wertpapiere, welche sich bis zu ihrer Fälligkeit Ende 2022, also in satten 21 Monaten, nicht mehr nennenswert verzinsen werden und aufgrund vermutlich niedrig bleibender Dividenden wohl auch kaum noch Steigerungspotenzial haben.

Und so dürfen mit dem heutigen Tag aus Sicht des SH-Investors wohl sämtliche Wertpapiere des Lübecker Drägerwerks als Verlierer gelten. Während sowohl die Genussscheine, als auch die Stamm- und Vorzugsaktien an den mageren Dividendenaussichten zu knapsen haben werden, könnten insbesondere die Genussscheine auch noch auf einen steigenden Verkaufsdruck treffen. Im Gegensatz zu den Aktien profitieren sie künftig nicht mehr von einbehaltenen Gewinnen und könnten sich lediglich noch an steigenden Dividenden erfreuen.

Es erscheint daher nicht ausgeschlossen, dass sich einige Genussschein-Inhaber nach dem mageren heutigen Rückkauf doch noch dazu entschließen werden, ihre Papiere über die Börse abzustoßen, um zu versuchen, anderweitig eine höhere Rendite zu erzielen. Andererseits haben die Genussscheine des Drägerwerks offenbar mitunter extrem treue Anhänger, was mit Sicherheit auch mit der Geschichte der Genüsse als Belegschaftspapiere zu tun haben dürfte. Und so darf man wohl gespannt sein, wo die Reise künftig hingehen wird.

Nachtrag vom 22.03.2021

Inzwischen hat das Drägerwerk bekanntgegeben, dass der Genussschein-Rückkauf anhand einer Zuteilungsquote in Höhe von 85% erfolgte. Angeboten wurden dem Drägerwerk somit offenbar rund 217.000 Genussscheine der Serie D. Selbst bei einem Komplettrückkauf aller angedienten Genussscheine hätte eine nennenswerte Bereinigung der Kapitalstruktur somit nur unzureichend erfolgen können. Umso verständlicher ist damit, dass sich das Drägerwerk folglich an sein ausgerufenes 100 Mio. Euro-Limit gehalten hat.

Interessant ist noch eine weitere Passage der nicht verlinkbaren Mitteilung. Demnach sollen die verbleibenden Genussscheine planmäßig zum 02. Januar 2023 zurückgekauft werden. Ob es letztlich dabei bleibt oder ob es nicht doch noch zuvor ein weiteres Rückkaufangebot geben wird, dürfte damit jedoch noch nicht entschieden sein.


Hinweis I:
Der vorstehende Beitrag gibt ausschließlich die Meinung des Autos wieder. Er stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Die Benutzung des Inhaltes erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Totalverlust ist möglich.


Hinweis II:
Der Autor dieses Beitrages hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Stammaktien der Drägerwerk AG & Co. KGaA. Er plant derzeit keinen Kauf oder Verkauf dieser, anderer oder abgeleiteter Wertpapiere des Drägerwerks.

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