Regenbogen AG: Bericht zur Hauptversammlung 2019

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+ Camp Prerow offenbar gesichert
+ Born: Grundstückskäufe abgeschlossen
+ Rund 30 Besucher in Kieler Ostseehalle

Am 21. Mai 2019 trafen sich die Aktionäre der Kieler Regenbogen AG in der Ostseehalle zur diesjährigen Hauptversammlung. Spektakulär wurde es zwar wie erwartet nicht, dafür gab es einige durchaus interessante Erläuterungen durch die Unternehmensführung.

Ostseehalle Kiel II
Auch in diesem Jahr wieder Schauplatz der Regenbogen-Hauptversammlung: Die Kieler Ostseehalle, bzw. offiziell „Sparkassen-Arena“ | Foto: Sechmet, CC BY-SA 2.5

Umsatzentwicklung freut den Vorstand
Nach den einleitenden Worten von Aufsichtsratschef Michael Erhardt ging Alleinvorstand Rüdiger Voßhall zunächst auf die Geschäftsentwicklung des vergangenen Jahres ein. Demnach hätten vor allem die zahlreichen Baumaßnahmen, sowie deutlich gestiegene Kosten im Servicebereich ein weiteres Rekordergebnis verhindert. Das robuste Umsatzwachstum sei demnach vor allem auf die eingeleitete Diversifizierung der Erlös-Quellen zurückzuführen. So haben mit knapp 4 Mio. Euro die Erlöse aus Gastronomie, Mietobjekten & co. erstmals über denen der langfristigen Vermietung („Dauercamper“) gelegen. Über diese Entwicklung zeigte sich CEO Rüdiger Voßhall sehr erfreut.

Jedoch habe es auch Faktoren gegeben, die die Umsatzentwicklung belastet hätten. So seien die Baumaßnahmen in Tecklenburg derart umfangreich gewesen, dass man nicht rechtzeitig zum Saisonstart fertig geworden sei. „Doch die Maßnahmen haben sich gelohnt. Wir sehen, dass die neue Anlage von den Urlaubern gut angenommen wird.“, frohlockte Voßhall. Auch in Göhren habe es mit dem A20-Chaos (Stichwort: „Das Loch bei Triebsee“) weniger Buchungen gegeben. Zahlreiche Urlauber wollten die Insel Rügen aufgrund der beschwerlichen Anreise im vergangenen Jahr offenbar lieber nicht besuchen.

Gestiegene Ausgaben
Auch von der Ausgaben-Seite erstattete Rüdiger Voßhall ausführlich Bericht. So habe man im letzten Jahr unter anderem vermehrt ins Online-Marketing investiert. Dies habe sich bereits gelohnt. „Unsere Buchungen liegen derzeit auf Rekordniveau.“, erklärte der Regenbogen-CEO. Er zeigte den Aktionären eine Statistik zur Zahl der Aufrufe der Seite regenbogen.ag. Demnach haben sich die Aufrufe – und zugleich auch die Buchungen über die Regenbogen-Seite – seit Beginn der Online-Werbung um rund 61% erhöht.

Auch auf der Seite der Energiekosten haben sich die hohen Investitionen laut Voßhall bezahlt gemacht. So habe man zahlreiche Systeme, insbesondere die Beleuchtung auf den Anlagen, auf Energiesparen umgerüstet. Daher seien die Energiekosten erstmals nicht mehr der größte Aufwandsposten für die Regenbogen AG gewesen. Stattdessen erwiesen sich die Ausgaben für Pacht, Miete & Reinigung als echter Kostentreiber. Während die gestiegenen Mietkosten vor allem auf Investitionen in z.B. neue Elektro-Fahrzeuge zurückgingen habe der Anstieg der Reinigungskosten seine Ursache vor allem auf dem Arbeitsmarkt gehabt.

Personalkosten belasten das Jahresergebnis
So gelinge es dem Unternehmen kaum noch, eigene Stellen in der Reinigung zu besetzen. Man müsse daher zunehmend auf externe Dienstleister setzen, die ihre Preise jedoch auch stark erhöht hätten, so Voßhall. „Dieser Effekt verstärkt sich in 2019 vermutlich weiter und könnte auf die Dauer auch das Wachstum der Gesellschaft beeinträchtigen.“, sagte Voßhall. Auch die Erhöhung des Mindestlohnes habe die Personalkosten in 2018 getrieben. Um dem Fachkräftemangel vor allem in der Gastronomie zu begegnen, geht die Regenbogen AG daher ab sofort offenbar auf Roadshow. So möchte man vor allem in Osteuropa, unter anderem in Georgien, neue Arbeitskräfte anwerben. Da diese Länder jedoch nicht Teil der EU seien, gäbe es da erhebliche rechtliche Beschränkungen, so Voßhall.

Die hohen Kosten schlagen dabei freilich auch auf das Jahresergebnis durch. „Leider können wir die gestiegenen Kosten nicht 1:1 an unsere Kunden weitergeben“, so Voßhall, weil entgegen zahlreicher Umfragen viele Verbraucher letztlich doch nicht bereit seien für höhere Löhne auch entsprechend höhere Preise zu bezahlen. „Das bleibt für uns eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen.“

Kurznews von den Campingplätzen
Göhren: Auf dem Platz in Göhren werden in 2019 mehrere Bungalows zu „Strandhotelzimmern“ umgebaut. Diese sollen lediglich inklusive Halbpension zu buchen sein. Damit soll die eigene Gastronomie auch in der Nebensaison stärker frequentiert werden, sodass man insgesamt längere Öffnungszeiten anbieten kann. So sollen letztlich alle Urlauber auf der Anlage vom neuen Angebot profitieren können. Die Strandhotelzimmer sollen ein Test für das Hotelgeschäft sein. Bei Erfolg wolle man dieses Projekt weiter ausbauen, auch auf anderen Anlagen, so Rüdiger Voßhall in seiner Rede.

Bad Bederkesa: Voßhall nannte für die bekanntgegebene Ausgliederung der Anlage weitere Details. Demnach sei der Platz vorerst für 2 Jahre verpachtet und werde dann endgültig verkauft. Der Verkauf sei bereits zusammen mit dem Pachtvertrag festgeschrieben. Insgesamt sei man über den Abgang der Anlage „recht froh“, denn der Platz habe bisher einen negativen Beitrag geleistet.
Hintergrund: In der Vergangenheit hatte die Regenbogen AG eine umfassende Modernisierung des Platzes zwar angekündigt, die jedoch bis zuletzt ausblieb. So entstand zunehmend der Eindruck, Bad Bederkesa sei soetwas wie das Stiefkind unter den Regenbogen-Anlagen. Auch der Ruf der Regenbogen AG in der Region Bad Bederkesa hatte zunehmend darunter gelitten. Vor wenigen Wochen wurde dann der Verkauf der Anlage an zwei Niederländer bekanntgegeben.

Born: Auf dem Darß sei es nun endlich gelungen, das letzte verbliebene Grundstück zu erwerben. „Bisher bestand das Camp aus 27 oder 29 einzelnen Grundstücken“, so Voßhall, was ein fürchterliches Vertragschaos gewesen sei. Aufgrund des nun erfolgten Erwerbs könne daher noch 2019 mit der Modernisierung der Anlage begonnen werden, denn „das war zuletzt ja schon fast grenzwertig, dass auf dem Camp die Flagge der Regenbogen AG wehte, bei der Situation unter anderem der sanitären Anlagen“, so Voßhall. Diese Defizite sollen nun also offenbar angegangen werden. Die Umbauten werden offenbar vom Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert, denn ansonsten wäre das Camp nach Aussage von Voßhall von der Schließung bedroht.

Anschließend ging es an die Aktionärsreden. Entgegen der vergangenen Jahre mussten Aktionäre in diesem Jahr jeweils ein Wortmelde-Formular ausfüllen, um das Wort ergreifen zu können. In den vergangenen Jahren ging das noch deutlich unkomplizierter, jedoch womöglich nicht immer ganz rechtssicher.

1. Aktionärsrede: Herr Wilm Diedrich Müller, Hauptversammlungskomiker
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Als erstes trat Herr Müller ans Mikrofon. Er tritt seit Jahren als Künstler, bzw. Komiker auf Hauptversammlungen auf. Unter anderem forderte er in seiner Rede, die Dividende nicht in Bar auszuzahlen, sondern von dem Geld Aktien einer Oldenburger Stiftung zu erwerben. Diese Aktien sollen dann anschließend verlost werden.

Auch die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates solle unterbleiben, da diese ihrem Zweck zur Daseinsvorsorge – dem Abstimmen-lassen über die Dividende – nicht ausreichend nachkämen. Ebenso stellte er einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung, was das Rederecht betritt. So sei es ein Grundbedürfnis eines jeden Menschen, einem Mitmenschen nach der erfolgten Entlastung zu gratulieren. Daher wolle er auch nach den Abstimmungen erneut das Wort ergreifen dürfen.

Während sich seine Gegenanträge zur den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 bereits durch die Abstimmungsmehrheiten für die Vorschläge der Verwaltung erledigten, wies der Aufsichtsratsvorsitzende Michael Erhardt den Antrag zur Änderung des Rederechts zurück. Unter dem Hinweis, dass es gemäß Aktiengesetz nur ihm als Versammlungsleiter obliege, über die Ausübung Rederechts zu bestimmen, könne hierüber nicht abgestimmt werden. Jedoch stehe es Herrn Müller frei, Vorstand und Aufsichtsrat auch nach der Hauptversammlung noch zu beglückwünschen.

2. Aktionärsrede: Herr I.
Als nächstes stand die Rede von Herrn I. an. „Ich bin seit 10 Jahren Regenbogen-Aktionär. Seither haben sich die Umsätze um 50% erhöht.“ Er wisse, dass dies im Endeffekt auf die engagierte Arbeit im kleinsten Detail zurückgehe und bedankte sich daher bei der Unternehmensführung für die gute Geschäftsentwicklung während der vergangenen Jahre.

Große Bedenken meldete Herr I. jedoch bezüglich des Tagesordnungspunktes 6 an. Demnach soll die Regenbogen AG ermächtigt werden, bis zu 10% der eigenen Aktien zurückzukaufen und diese u.a. für Akquisitionen zu nutzen. „Die Regenbogen-Aktie verfügt über einen Free-Float von 13%. Wenn davon 10% zurückgekauft werden sollen, bleiben nur noch 3% über. Zwei Prozent davon besitze ich.“, kritisierte Herr I. den anstehenden Ermächtigungsbeschluss. „Wenn sie diese 10% zurückgekauft haben, machen sie einen Squeeze-out und ich bin raus aus der Firma.“, äußerte er eine möglicherweise berechtigte Sorge.

Regenbogen-CEO Rüdiger Voßhall ging in seiner Antwort nicht konkret auf die Befürchtungen von Herrn I. ein, bezeichnete der Ermächtigung nach TOP 6 als reinen Vorratsbeschluss, welcher bereits in der Vergangenheit gefasst wurde und noch bis zum Mai 2020 gültig sei. Dieser Beschluss solle nun sicherheitshalber jedoch bereits vorzeitig verlängert werden. Der SH-Investor kann diese Informationen nur teilweise nachvollziehen. Laut den mir vorliegenden Unterlagen, gab es zwar im Jahr 2012 bereits einen Beschluss zur Rückkaufsermächtigung eigener Aktien, dieser lief jedoch bereits 2017 aus.

Zudem kritisierte Herr I. in seiner Rede, dass es unklar sei, wie der Beschluss konkret umzusetzen sei. Im Vorschlag hieß es zwar, dass sich die Gesellschaft bei einem Weiterverkauf der Aktien, am Börsenkurs orientieren werde, doch dies könnte sich laut Herrn I. in der Praxis als schwierig erweisen. Zuvor präsentierte Rüdiger Voßhall den durchaus volatilen Chart der Regenbogen-Aktie vom Jahr 2018.

Regenbogen AG Aktie 2018
Stark volatiler Verlauf der Regenbogen-Aktie im Jahr 2018

Herr I. fragte daher bezüglich der Orientierung für den Verkaufspreis durchaus plakativ: „Welchen Kurs wollen Sie denn nehmen? Den oben oder den unten?“ Eine direkte Antwort vom Vorstand hierauf gab es jedoch nicht.

Auf Herrn I’s Nachfrage zur im vergangenen Jahr ausgegebenen Ad-hoc-Meldung zu Kaufsverhandlungen der Insel im sogenannten Wangermeer erklärte Voßhall Folgendes: Man befände sich weiterhin in Gesprächen mit der Kommune. „Das Projekt ist aus unserer Sicht hochinteressant und wir werden das weiterverfolgen.“ Jedoch habe man hierzu eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben und könne daher nicht detailliert Auskunft geben. Es gehe jedoch unter anderem noch um Förderrichtlinien. Ohnehin habe man bei der Größenordnung des Projektes noch viel Arbeit vor sich, so Voßhall.

3. Aktionärsrede: Matthias Nissen, Der SH-Investor
Als nächstes trat ich zu meiner bescheidenen Rede an. Zunächst bedankte ich mich bei der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern der Regenbogen AG für das tolle Geschäftsjahr 2018. Ein Lob, wofür sich auch Rüdiger Voßhall im Namen der Mitarbeiter höflich bedankte. Jedoch gab es aus meiner Sicht noch ein paar weitere Fragen zu klären, die ich bereits im Vorbericht zur Hauptversammlung anmoderiert hatte.

Prerow: Zunächst ging es mir um die Situation im Camp Prerow. Ich fragte nach, ob es den Tatsachen entspräche, dass der Regenbogen AG im neuen Pachtvertrag, wie vom örtlichen Nationalpark-Leiter Gernot Haffner behauptet, keine Nutzung als Campingplatz mehr zugesichert sei. Zudem wollte ich gerne wissen, wer letztlich am längeren Hebel sitzt, falls das Camp Prerow tatsächlich verkleinert werden soll und falls dies so kommt, ob der Regenbogen AG unter Umständen Entschädigungen für den Nutzungsausfall des Geländes zustünden. Immerhin hätte die Kieler Gesellschaft wohl kaum ein Gelände gepachtet, wenn von Anfang an klar gewesen wäre, dass man dies nicht wirtschaftlich nutzen könne.

Rüdiger Voßhall bezeichnete die Fragen angesichts des hohen Umsatzanteils, den man mit Prerow erwirtschafte als berechtigt. „Sie treiben mir aber auch keine Schweißperlen auf die Stirn, wenn Sie das Thema ansprechen.“ Zwar sei es richtig, dass der Regenbogen AG keine Nutzung als Camping-Platz zugesichert sei, dennoch mache er sich nur wenig Sorgen.

Wie aus den Ausführungen Voßhalls hervorging, handelt es sich bei dem Gelände, auf welchem sich das Camp Prerow befindet, um Preußisches Staatseigentum. Da dieser Staat – je nach Ansicht – seit spätestens 1947 nicht mehr existiert, streiten sich das Land Mecklenburg-Vorpommern, sowie die Bundesrepublik derzeit um die Eigentümerschaft des Areals. Laut Rüdiger Voßhall habe die Bundesrepublik das zuletzt laufende Gerichtsverfahren für sich entscheiden können. Doch wie es aussehe, werde das Bundesland wohl doch noch Berufung einlegen und den Rechtsstreit fortführen.

Bis der Rechtsstreit geklärt sei, sei daher noch gar nicht mal sicher, wer überhaupt der rechtliche Verpächter der Regenbogen AG ist. In jedem Fall sieht Voßhall in den derzeitigen rechtlichen Auseinandersetzungen kein Problem für die Regenbogen AG. „Nein nein, der Platz bleibt erhalten!“, führte er aus. Im Übrigen verstoße Nationalpark-Leiter Gernot Haffner gegen eine Verschwiegenheitserklärung, wenn er öffentlich etwas anderes behaupte.

Regenbogen AG Camp Prerow
Der Fortbestand des Camps Prerow ist nach Aussage von Rüdiger Voßhall sicher | © Regenbogen AG

Husum: Im letzten Jahr war auf der Hauptversammlung angekündigt worden, man wolle die neue Anlage in Husum als Testobjekt für die Digitalisierung nutzen. Beispielsweise war von einer automatisierten Schrankenanlage die Rede, welche die Nummernschilder von Gästen scannen und die Schranke automatisiert öffnen könne. Ich wollte hierzu wissen, ob es zur Umsetzung dieser Tests in den vergangenen 12 Monaten erste Maßnahmen gegeben habe.

Rüdiger Voßhall verneinte jedoch und begründete dies wie folgt: Man habe hierzu eine Arbeitsgruppe in Kiel gegründet, die sich mit dem Thema auseinandersetze. Dabei sei deutlich geworden, dass man noch viel mehr Möglichkeiten zur Digitalisierung, bzw. Automatisierung habe, als bisher angenommen. Es gehe dabei unter anderem auch um Förderrichtlinien, weshalb man noch nicht mit Einzelmaßnahmen begonnen habe. Da die Regenbogen AG jedoch offenbar der erste Campingplatzbetreiber sei, welcher ein derartiges Digitalisierungsprojekt vorhabe, sehe er gute Chancen auf eine erhebliche Förderung, so Voßhall. „Auf der nächsten Hauptversammlung können wir da vermutlich ein paar tolle Sachen bekanntgeben.“

Bad Bederkesa: Meine Frage richtete sich danach, ob aus dem 2021 anstehenden Verkauf des Geländes ein Bilanzgewinn für die Regenbogen AG entstehen wird. Regenbogen-CEO Rüdiger Voßhall bejahte dies. Zudem sei der Verkaufspreis bereits heute vertraglich festgeschrieben.

4. Aktionärsrede: Herr B.
Herr B. sprach zunächst die wetterlichen Verhältnisse in diesem Jahr an und wollte wissen, ob das teilweise sibirische Wetter in den vergangenen Monaten Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf gehabt habe. Rüdiger Voßhall zeigte sich angesichts einiger Wetterkapriolen jedoch sehr gelassen. „Wir haben keine Angst vor den Eisheiligen und sind mit der momentanen Buchungslage sehr zufrieden.“ Auch das vergangene Osterfest habe sich aus Sicht der Regenbogen AG sehr gut dargestellt.

Zudem zeigte sich Herr B. angesichts der Ausführungen von Rüdiger Voßhall zum Arbeitsmarkt erschüttert. Er fragte durchaus provokant: „Haben die Deutschen keinen Bock zur arbeiten oder ist der Arbeitsmarkt wirklich so ausgebombt?“ Regenbogen-CEO Voßhall betonte, dass die Lage am Arbeitsmarkt tatsächlich sehr schwierig sei. Immerhin habe man nun das Signal aus der Politik, dass es für die Tourismusbranche womöglich zu Erleichterungen bei der ausländischen Fachkräftegewinnung kommen könnte.

5. Aktionärsrede: Herr W.
Zu Beginn seiner Rede gab Herr W. zu Protokoll, dass er 13.000 Aktien der Regenbogen AG besäße. Warum dieses Spielchen mit der Aktienanzahl gerade bei der Regenbogen AG jedes Jahr auf der Hauptversammlung gespielt wird, ist dem SH-Investor ja ehrlichgesagt völlig schleierhaft. Bereits vor Herrn W. fühlten sich mehrere Redner dazu genötigt, ihren Aktienbesitz zu nennen oder zumindest anzudeuten, als hingen die Aktionärsrechte von der Größe des eigenen Aktienbestandes ab. Aber wie dem auch sei, zurück zum eigentlichen Thema!

Herr W. wollte eine Auskunft zur stillen Einlage durch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft – MBG – haben. Er habe im Geschäftsbericht gelesen, dass diese Einlage, welche sich seiner Meinung nach unangemessen hoch verzinse (7,75% plus 2% Ergebnis-Beteiligung), nun zurückgezahlt werde. Dies begrüßte Herr W. angesichts des Zinssatzes ausdrücklich. Rüder Voßhall musste ihn jedoch ein wenig enttäuschen. Dass die stille Einlage ab sofort zurückgezahlt werde, stimme so nicht. Der Vertrag sei an sich nicht kündbar, „zum Glück oder auch leider.“ Zwar habe man überlegt, die Einlage im Gänze zurückzuführen, „doch wenn man dann mal genauer in die Verträge reinschaut, sieht man, dass so eine Rückzahlung dann noch viel teurer wird.“

Laut Vertrag seien lediglich Teiltilgungen vorgesehen. Daher solle nun im kommenden Jahr mit der Rückführung der Einlage begonnen werden, so Voßhall. Voßhall zeigte sich über das weitere Bestehen der Einlage jedoch auch nicht gerade unglücklich. „Gerade jetzt im Rahmen unseres Digitalisierungsprojektes haben wir auch gesehen, wie stark wir von der stillen Einlage profitieren. „Wenn wir uns die Vorteile ansehen, dann ist die Verzinsung für uns mehr als akzeptabel.“, so Voßhall.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, ging es schließlich an die Abstimmung.

Die Abstimmungsergebnisse
TOP 1 – Vorlage des Jahresabschlusses 2018
Da der Jahresabschluss bereits vom Aufsichtsrat gebilligt wurde, gab es hierzu keine Abstimmung.

TOP 2 – Verwendung des Bilanzgewinns
Beschlossen wurde eine Ausschüttung in Höhe von 0,07 Euro pro Aktie. Damit liegt die Dividende auf dem gleichen Niveau wie bereits 2018.
99,99% Zustimmung

TOP 3 – Entlastung des Vorstands
Substanzielle Kritik an Herrn Voßhall gab es erwartungsgemäß nicht.
100,00%

TOP 4 – Entlastung des Aufsichtsrates
Auch bezüglich des Aufsichtsrates gab es keine echte Kritik.
99,99%

TOP 5 – Wahl des Abschlussprüfers
Gewählt wurde die Hanseatische Mittelstands Treuhand GmbH. Eine Vertreterin dieser bedankte sich nach der Wahl bei den Aktionären.
100,00%

TOP 6 – Ermächtigung zum Kauf eigener Aktien
Trotz der geäußerten Kritik fand sich offenbar eine relativ breite Mehrheit zu diesem Beschluss.
98,74%

Schlussbemerkungen
Damit wurde die Hauptversammlung um 13:07 Uhr vom Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Erhardt beendet. Erhardt machte – ebenso wie Rüdiger Voßhall – eine durchweg gute Figur und reichte körperlich beeinträchtigten Rednern persönlich das Mikrofon.

Insgesamt hatten sich rund 30 Aktionärinnen, Aktionäre und Besucher in der Kieler Ostseehalle eingefunden. Diese repräsentierten 95,19% des Grundkapitals.

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