Regenbogen AG: Tumulte bei Borner Gemeindevertretersitzung

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+ Fremdenverkehrsabgabe sorgt für Ärger
+ Borner Bürgermeister u.a. als „Betrüger“ beschimpft
+ Regenbogen AG unverhältnismäßig bevorteilt?

In der Gemeinde Born auf dem Darß ist es während einer Gemeindevertretersitzung zu tumultartigen Szenen gekommen. Ein Bürger musste unter Polizeigewalt aus dem Sitzungssaal gebracht werden, nachdem er Bürgermeister und gleichzeitig Regenbogen-Mitarbeiter Gerd Scharmberg unter anderem als „Betrüger“ beschimpft hatte. Überhaupt verlief die Sitzung im höchsten Maße chaotisch.

Fremdenverkehrsabgabe: Lastenverteilung ungerecht?
Grund für die Tumulte war vor allem ein Beschluss zur neuen Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde. Während private Vermieter pro Gästebett und Jahr 25,- Euro an die Kommune bezahlen sollen, kommt die Regenbogen AG mit lediglich 2,- Euro pro Stellplatz verhältnismäßig gut weg. Diesen Betrag empfinden offenbar nicht wenige Einwohner als zu niedrig. Dies sei nicht zuletzt auch deshalb ungerecht, weil die Regenbogen AG beispielsweise für den Platz in Göhren auf Rügen ganze 11 Euro pro Stellplatz bezahlt. Befürworter der neuen Beträge verweisen jedoch auf andere Kommunen auf dem Darß, die für Campingplätze ebenfalls lediglich 2 Euro verlangen.

Kritik, Wortgefechten und Zwischenrufen zum Trotz wurde die neue Fremdenverkehrsabgabe mit 4 Gegenstimmen angenommen. Klagen gegen die neue Satzung sind jedoch bereits während der Sitzung angekündigt worden. Ob es jedoch tatsächlich zu diesen Klagen kommt und ob eine Klage auch realistische Erfolgsaussichten hat, bleibt abzuwarten. Der SH-Investor hält dies jedoch für eher unwahrscheinlich, da die konkrete Ausgestaltung von Abgaben regelmäßig ein Ergebnis politischer Willensbildung ist.

Scharmberg nicht zum ersten Mal in der Kritik
Bereits in der Vergangenheit gab es um den Borner Bürgermeister Gerd Scharmberg Verwirrung, als er von der Geschäftsführung der gemeindeeigenen Kur- und Tourist GmbH direkt als Campleiter zur Regenbogen AG wechselte. Ein 1993 geschlossener Vertrag mit der Regenbogen AG wurde daraufhin von den Gemeindevertretern prompt ausgesetzt. Nach diesem Vertrag hätte die Regenbogen AG 10% ihres Umsatzes in der Gemeinde an die Kur- und Tourist GmbH abführen müssen. Erst vor drei Jahren gelang es der GmbH, einen Vergleich mit der Regenbogen AG zu schließen. Die Kieler Gesellschaft musste 140.000 Euro nachzahlen.

Durfte Scharmberg an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen?
Man mag sich sicherlich auch fragen, ob Regenbogen-Mitarbeiter und Bürgermeister Scharmberg überhaupt an der Sitzung, bzw. am strittigen Tagesordnungspunkt teilnehmen durfte, wo doch sein Arbeitgeber in nicht unerheblicher Weise von der Fremdenverkehrsabgabe betroffen ist. Immerhin heißt es in §24 Abs. 1, Punkt 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern:

Die Mitglieder der Gemeindevertretung dürfen weder beratend noch entscheidend mitwirken oder sonst tätig werden, wenn sie eine […] juristische Person […] vertreten, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Inwieweit Scharmberg als Campleiter auch ein Stück weit ein Vertreter einer juristischen Person, namentlich der Regenbogen AG, sein kann muss an dieser Stelle offen bleiben. Lediglich ein Mitarbeiter eines betroffenen Unternehmens zu sein, scheint der Vorschrift nicht auszureichen, ansonsten hätten die Väter der Kommunalverfassung-MV dies mit Sicherheit auch so in die Vorschrift hineingeschrieben. Nichtsdestotrotz kann aus Laiensicht durchaus argumentiert werden, dass Scharmberg zumindest als lokaler Vertreter der Regenbogen AG vor Ort anzusehen ist*.

*) Inzwischen ist bekannt, dass Herr Scharmberg offenbar in keiner Weise befugt ist, die Regenbogen AG in rechtlicher Hinsicht zu vertreten – sofern man das Gesetz wörtlich auslegen mag.

Doch selbst wenn man obige Vorschrift als erfüllt sieht, so findet sich in Absatz 2, Punkt 1 desselben Paragraphen bereits wieder ein möglicher Ausnahmetatbestand. Dort heißt es:

Die Mitwirkungsverbote des Absatzes 1 gelten nicht, wenn der Vorteil oder der Nachteil nur darauf beruht, dass jemand einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe angehört, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden.

Und hier kann durchaus davon ausgegangen werden, dass mit der Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe die gemeinsamen Interessen einer Berufs-, bzw. Personengruppe berührt werden, nämlich jener Menschen, die ihren Lebensunterhalt ganz oder zumindest teilweise mit dem Tourismus verdienen. Und davon gibt es in der Gemeinde Born eine ganze Menge.

Letztlich sollte davon ausgegangen werden, dass die Mitwirkung Scharmbergs an dem betreffenden Tagesordnungspunkt rechtlich in Ordnung war, schließlich waren bei der Sitzung offenbar auch zwei Vertreter der Kommunalaufsicht anwesend, welche – so berichtet es die Ostsee-Zeitung – nicht eingeschritten sind.

Regenbogen AG spart viel Geld
Die Regenbogen AG darf sich – zumindest solange die neue Satzung Bestand hat – durchaus über das Sitzungsergebnis freuen. Mit einer Fremdenverkehrsabgabe im Bereich von 11 Euro hätte sie jährlich wohl mehrere Zehntausend Euro mehr zahlen müssen. Nichtsdestotrotz bleibt aus Sicht der Aktionäre zu hoffen, dass in diesem Vorgang nicht womöglich noch rechtliche Risiken für die Zukunft der Regenbogen AG schlummern.

Die Kieler Aktiengesellschaft betreibt in der Gemeinde Born mit dem Camp Born und dem Camp Prerow gleich zwei Campingplätze. Insbesondere Prerow ist so etwas wie das Schlachtschiff und die Keimzelle der Regenbogen AG.


Quellen:
– Bericht der Ostsee-Zeitung
– Kommunalverfassung-MV

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