Borner Fremdenverkehrsabgabe unwirksam: Für Regenbogen dürfte es deutlich teurer werden

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+ Verwaltungsgericht stellt Unwirksamkeit der Satzung fest
+ Fremdenverkehrsabgabe stand schon länger in der Kritik
+ Regenbogen künftig wohl im mittleren 5-stelligen Bereich belastet

Die derzeit schlechten Nachrichten für die Regenbogen AG reißen nicht ab. Nicht nur das ausgefallene Oster-Geschäft, die wohlmöglich auch zu Christi Himmelfahrt ausbleibenden Lockerungen oder der jüngste Erlass der MV-Landesregierung, wonach auch Dauercamper ihren Platz zu räumen haben, machen der Regenbogen AG derzeit das Leben schwer. Nun sorgt auch noch ein Urteil aus Greifswald dafür, dass es für die Regenbogen AG auf dem Darß künftig deutlich teurer werden dürfte.

Bisherige Satzung hatte für viel Ärger gesorgt

Im Dezember 2018 berichtete Der SH-Investor unter dem Titel „Tumulte bei Borner Gemeindevertretersitzung“ über die chaotische Beschlussfassung zur Fremdenverkehrsabgabe in Born. Aufgrund der kritisierten Ungleichbehandlung war es damals zu Ausschreitungen gekommen. Erst mithilfe der Polizei gelang es, die Lage wieder unter Kontrolle zu bringen. Bereits damals schrieb Der SH-Investor, die Sache berge hoffentlich keine juristischen Risiken für die Regenbogen AG. Nun hat das Verwaltungsgericht Greifswald die für Campingbetreiber überaus günstige Satzung jedoch für unwirksam erklärt. Für die Regenbogen AG dürfte es damit auf dem Darß erneut teuer werden, nachdem man bereits 2015 nach einer rechtlichen Auseinandersetzung in einer ähnlichen Angelegenheit 140.000 Euro an die Wiecker Kur und Tourist GmbH zahlen musste.

Nach der bisherigen Satzung hatten private Vermieter 25,- Euro Fremdenverkehrsabgabe pro Jahr und zu vermietendes Bett an die Borner Kurverwaltung zu zahlen. Ausgenommen waren hiervon jedoch Betreiber von Camping- und Wohnmobilplätzen. Diese hatten je nach Anzahl der Stellplätze auf dem Platz einen pauschalen Betrag zu entrichten. Im Falle der Regenbogen AG waren das nach §4, Abs. 1, Nr. b der Satzung 2.014,05 Euro im Jahr für das Camp Prerow und offenbar nochmal soviel für das Camp Born. Dies war bereits damals von vielen privaten Vermietern, aber auch von der oppositionellen Wählergemeinschaft „Borner Alternative“ -welche nicht mit der AfD zu verwechseln ist- als ungerecht kritisiert worden.

Verwaltungsgericht erklärt Satzung für unwirksam

Gegen diese Lastenverteilung klagte nun eine private Vermieterin vor dem Verwaltungsgericht Greifwald – mit Erfolg. Das Gericht stellte dabei nicht nur die Unwirksamkeit ihres Abgabenbescheides fest, sondern erklärte gleich die gesamte Fremdenverkehrsabgabe-Satzung für unwirksam.

In dem Urteil, das dem SH-Investor vorliegt, moniert das Gericht hierbei unter anderem einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Demnach stelle die vorliegende Satzung einen Verstoß gegen die gebotene Steuergerechtigkeit dar. Aus diesem Grund sei die Satzung keine rechtmäßige Grundlage für die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe, so der zuständige Richter in der schriftlichen Urteilsbegründung.

Günstige Behandlung der Campingplätze

In der Tat erschließt sich die Ungleichbehandlung wohl auch für den Außenstehenden. Der SH-Investor hat die Abgabelast der klassischen privaten Vermieter auf der einen und der Regenbogen AG auf der anderen Seite in einer Übersicht für Sie zusammengefasst:

Regenbogen AG Fremdenverkehrsabgabe Vergleich
Faire Verteilung oder Ungleichbehandlung? Während klassische Vermieter anteilig viel zahlen müssen, kommt die Regenbogen AG relativ günstig davon | © SH-Investor

Demnach reicht es für einen privaten Vermieter bereits aus, über 160 abgabepflichtige Betten zu verfügen, um praktisch dieselbe Abgabelast (4.000,- Euro) wie die Regenbogen AG (4.028,10 Euro) mit rund 1.850 Stellplätzen zu haben, wie auch das Urteil kritisiert. Doch während die Regenbogen AG in der Gemeinde Born mit ihren beiden Plätzen, dem Camp Born und dem Camp Prerow, im Jahr 2020 rund 5,9 Mio. Euro Umsatz erzielt hat, kommt ein privater Vermieter mit 160 Betten wohl kaum auf diesen Betrag.

Berufung dürfte aussichtslos sein

Diese augenscheinlichen Ungerechtigkeiten in der Satzung zur Fremdenverkehrsabgabe hatte unter anderem auch die Rechtsaufsicht des Landkreises Vorpommern-Rügen dazu veranlasst einzuschreiten. So erklärte diese bereits vor der Beschlussfassung, dass ihrer Meinung nach zu prüfen sei, ob angesichts der geplanten Abgabenlast für die Regenbogen AG im Verhältnis zu anderen Vermietern nicht ein Missverhältnis vorläge. Hierbei hatte die Rechtsaufsicht bereits berücksichtigt, dass Campingplätze in der Regel nicht ganzjährig genutzt werden können. Auch irritierte bereits damals, dass lediglich 25,92% der zu deckenden Aufwendungen für den Fremdenverkehr von anderen Profiteuren, wie beispielsweise Gastronomen zu erbringen waren.

Eine Berufung gegen das Urteil durch die Gemeinde Born, bzw. das Amt Darß/Fischland erscheint angesichts der hierfür vom Richter gemachten Auflagen aussichtslos zu sein. So steht eine Zulassung der Berufung aus Sicht des SH-Investors unter derart hohen Auflagen, dass diese damit praktisch zwecklos sein dürfte. Damit sollte die Fremdenverkehrsabgabe in Born in ihrer heutigen Form Geschichte sein.

Regenbogen AG: Belastung im mittleren 5-stelligen Bereich erwartet

Während bereits bezahlte Beträge aus den vergangenen Jahren wohl nicht zurückerstattet werden, sofern kein Widerspruch eingelegt wurde, wird für das Jahr 2021 voraussichtlich überhaupt keine Fremdenverkehrsabgabe mehr zu erheben sein. Soweit so gut für die Aktionäre der Regenbogen AG, hat die Kieler Gesellschaft damit in den vergangenen Jahren doch vermutlich Beträge von deutlich über 100.000 Euro gespart. Diese Zahlen dürften nicht gerade für eine Abkühlung der politisch ohnehin aufgeheizten Stimmung auf dem Darß sorgen. In der Kritik der „Borner Alternative“ steht vor allem Gerd Scharmberg. Dieser ist im Boddendorf Born nicht nur Bürgermeister, sondern gleichzeitig auch leitender Mitarbeiter der Regenbogen AG. Kritiker monieren hierbei mitunter eine Verquickung von privaten Belangen Scharmbergs mit seinen Amtsgeschäften.

Für die Regenbogen AG dürfte es mit dem jüngsten Urteil jedenfalls ab spätestens 2022 deutlich teuer werden. Nimmt man an, dass die Gemeinde den jüngsten Richterspruch als Anlass nimmt, die Sätze für die Fremdenverkehrsabgabe für alle Vermieter anzugleichen, müsste die Regenbogen AG im schlimmsten Fall bis zu 25,- Euro pro Stellplatz und Jahr bezahlen. Dies beliefe sich dann auf einen Betrag in Höhe von 46.250 Euro jährlich. Dass es zumindest in diese Richtung gehen könnte zeigt das Beispiel der nahegelegenen Gemeinde Dierhagen. Dort wird bereits jetzt ein Betrag von 15,- Euro pro Camping-Stellplatz fällig. Auch dies wäre gegenüber dem bisherigen Zustand immernoch eine Mehrbelastung für die Regenbogen AG in Höhe von rund 25.000 Euro pro Jahr.


Transparenzhinweis: Nach dem Hinweis einer Leserin wurde der Zahlungsempfänger der 140.000,- Euro aus 2015 korrigiert. Zuvor war die Rede davon, dass das Geld an die Gemeinde Born geflossen sei.


Hinweis: Der Autor dieses Artikels hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien der Regenbogen AG. Er plant derzeit keinen Kauf oder Verkauf dieser oder abgeleiteter Wertpapiere.

3 Kommentare

  1. Hallo, sehr geehrter Herr Nissen, nicht die Gemeinde Born hat mit der Regenbogen AG einen Rechtsstreit geführt, sondern die Kur und Tourist GmbH mit dem inzwischen alleinigen Gesellschafter Gemeinde Wieck. Die K.u. T GmbH hatte den Rechtsstreit gewonnen und war Empfänger der 140.000,00 €.
    Es waren einmal 2 Gesellschafter in der GmbH , Born und Wieck ( anfangs war auch Prerow dabei ),und Gerd Scharmberg, Bgmstr. Born war Geschäftsführer der K.u.T GmbH . Er ging 2005 zur Regenbogen AG in die Geschäftsführung und wollte einen Vertrag von 1993 den er damals selber mit ausgehandelt hatte zwischen Regenbogen GmbH und der K.u.T. GmbH auf Wunsch der Regenbogen ( inzwischen AG)auflösen. Regenbogen wurde 1993 Pächter des ehem. Campingplatzes Prerow und hatte als Gegenleistung sich in dem Vertrag um finanzielle Unterstützung der Darssgemeinden verpflichtet. Der Gesellschafter Wieck hat sich aber gegen die Aufhebung des Vertages gewehrt, Gesellschafter Born stieg aus und die K. u. T . GmbH hatte nun nur noch den Gesellschafter Wieck, der gegen den Willen von Gerd Scharmberg die Klage geführt hat. Am Ende wollte er für Born noch was von den 140.000,00 € abhaben. Es ist eine ganz üble Geschichte und hat Scharmberg bei Regenbogen einige Minuspunkte eingebracht, da er es nicht geschafft hat diesen alten Vertrag aufzuheben.Die K.u.T GmbH ist auch der Bauherr und Betreiber der Darsser Arche und heute nach den Streit mit Born steht der Gesellschafter Wieck alleine da.

    1. Sehr geehrte Frau Ehlert,

      vielen Dank für Ihre freundlichen Hinweise! Da gleich die Hauptversammlung der Team SE startet, habe ich gerade nicht viel Zeit, aber ich werde mich darum kümmern. Haben Sie vielleicht eine e-Mail-Adresse oder Telefonnummer, unter der ich Sie kontaktieren kann? Ich würde Sie gerne noch etwas bezüglich der K.u.T. GmbH fragen.

      Sie können mir gerne an kontakt@sh-investor schreiben oder Ihre Kontaktdaten einfach unten im Kommentarfeld eintragen. Diese Daten werden natürlich nicht veröffentlicht.

      Mit freundlichen Grüßen
      Matthias Nissen

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